Der Orden – Eine Erfolgsgeschichte

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Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland gehört mit den skandinavischen Großlogen zur sogenannten christlichen Ausrichtung der Freimaurerei, die nach dem so genannten „Schwedischen System“ arbeitet. Wenn sich diese Großlogen in den einzelnen Ländern auch unterschiedlich entwickelt haben, so gehen sie doch auf einen gemeinsamen Ursprung zurück.

Der schwedische Kanzleirat Karl Friedrich Eckleff (1723-1784) schuf Mitte des 18. Jahrhunderts in Stockholm ein tiefgründiges freimaurerisches System. Er hat an diesem “Schwedischen System“ sein ganzes weiteres Leben lang gearbeitet. Sein “Patent” sowie die Akten und Rituale sollen ihm aus der Schweiz zugegangen sein. Im Jahre 1766 erhielt der preußische General-Feldstabsmedikus Johann Wilhelm Kellner von Zinnendorf (1731-1782) nach langen Verhandlungen mit Eckleff einen Freibrief zur Gründung einer “Großen Landesloge” sowie die dazu notwendigen Akten und Rituale. Mit diesen Unterlagen gründete er 1770 die “Große Landesloge von Deutschland” in Berlin, deren erster Großmeister Bruder Martin Kröncke wurde. 1771 übernahm König Friedrich (der Große) von Preußen das Protektorat über die Große Landesloge. 1773 erfolgte die Anerkennung durch die damals führende Großloge von England. Am 20. Dezember 1776 stiftete von Zinnendorf das heute noch bestehende Große Ordenskapitel und die Andreasloge “Indissolubilis“ in Berlin und wurde zudem erster „Ordensmeister“. Seit dieser Zeit gilt in der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland – anders als heutzutage in Skandinavien – das zweigliedrige System; bedeutet: An der Spitze unseres Ordens steht der Ordensmeister, dem die Ordenskapitel unterstellt sind. Ihm zur Seite steht der Landesgroßmeister, der die Johannis- und Andreaslogen repräsentiert.

In Schweden wurden die Eckleffschen Akten 1774 von Ordensmeister Herzog Carl von Södermanland übernommen. Da ihre vollständige Erarbeitung in Deutschland nicht vorlag, entsandte man mehrfach Kommissionen nach Stockholm, um die Vervollständigung sowohl von Eckleff als auch von Herzog Carl zu erbitten. Im Jahre 1819 wurde ein besonderer Freundschaftsvertrag zwischen den Großlogen beider Länder unterzeichnet. Dennoch gelang erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch den Mecklenburger Christian Carl Friedrich Wilhelm von Nettelbladt (1779-1843) eine komplette Bearbeitung der Rituale aller Grade zu einem folgerichtigen Gesamtaufbau, nach welchem im Wesentlichen unverändert bis heute gearbeitet wird.

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