Ordensregel

1. Die „ Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland “ ist eine durch ein
feierliches Gelübde geschlossene Bruderschaft.

2. Der Freimaurer-Orden setzt den Glauben an GOTT, den er unter dem Bilde
des „ Dreifach Großen Baumeisters der ganzen Welt “ verehrt, und an die göttliche
Weltordnung voraus. Ohne diese Voraussetzung kann die Lehr- und Übungsweise des
Ordens nicht wirksam werden.

3. Die Lehrart der Großen Landesloge ist auf das Christentum gegründet. Unter
Christentum ist aber nicht die Zusammenfassung bestimmter Glaubensartikel zu
verstehen, sondern die alleinige Lehre Jesu Christi, wie sie in der Heiligen Schrift
enthalten ist. – Die Bibel bleibt daher die unerschütterliche Grundlage unserer
Ordenslehre: sie ist die Hauptquelle unseres Bekenntnisses, unserer höchstes auf
dem Altar liegendes maurerisches Licht.

4. Im Bewußtsein ihrer Gotteskindschaft nennen sich die Ordensmitglieder
untereinander BRÜDER und fühlen sich in diesem Brudersinn mit allen Freimaurern
der Welt verbunden. – Die Ordensmitglieder achten die religiöse Überzeugung eines
jeden anderen Menschen.

5. Der Freimauer- Orden verlangt von jedem Mitglied ständige Arbeit an der
Ausbildung seiner Persönlichkeit. Vernunft und Gewissen, innere Freiheit und
Selbsterkenntnis sowie das Bewußtsein der Verantwortung sind wesentliche Mittel,
sich der Erkenntnis des Ursprungs, des Wesens und der Bestimmung des Menschen
und allen Seins zu nähern.

6. Die Mitglieder des Freimaurer-Ordens sind verpflichtet, sich nach Kräften zu
bemühen um Verwirklichung der Menschenrechte und der Menschenwürde sowie
des Friedens und der Eintracht in der Welt. Mit ihrem Vaterlande fühlen sie sich treu
verbunden. Andersdenkenden gegenüber sollen sie duldsam sein. Sie sollen die
Schwachen, Unterdrückten und Leidenden schützen. Demut im Glück, Geduld im Leiden.
Mäßigkeit und Standhaftigkeit sowie die Erfüllung übernommener Pflichten sind Eigen-
schaften, die von einem Freimaurer erwartet werden.

7. Um diese Ziele zu erreichen, ermöglicht der Freimaurer-Orden seinen Mitgliedern,
sich durch eine stufenweise fortschreitende Lehr- und Übungsweise weiterzubilden und
zur Entfaltung zu bringen. Sie wird KÖNIGLICHE KUNST genannt und soll in ihrer Eigenart
und ihrem Wesen unverändert bleiben.

8. Der Freimaurer- Orden ist in seiner Lehre und seinem Aufbau ein Ganzes. Seine
Brüder sollen ihn mit Hingabe und Treue angehören. Jeder soll eingedenk sein, daß er
durch sein Verhalten für das Ansehen des ganzen Ordens mitverantwortlich ist.

9. Der Freimaurer- Orden verpflichtet seine Mitglieder zur gewissenhaften Einhaltung
aller Gesetze und Ordnungen. In Ordensangelegenheiten sind alle Brüder dem Ehrenrecht
des Ordens unterstellt.